Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.06.2011 - 17 UF 53/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Zweifel an der Vaterschaft nach einer Wahrscheinlichkeit von 99,99998 Prozent im humangenetischen DNA-Abstammungsgutachten; Anforderungen an den Nachweis der Abstammung durch humangenetisches DNA-Abstammungsgutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1600d
Anforderungen an den Nachweis der Abstammung durch humangenetisches DNA-Abstammungsgutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Einer unter 23 Millionen
- lto.de (Kurzinformation)
Vaterschaft muss nicht hundertprozentig feststehen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vaterschaftsnachweis - 100% Sicherheit nicht erforderlich!
- spiegel.de (Pressemeldung, 12.09.2011)
Vaterschaft gilt bei 99,99998 Prozent als erwiesen
Verfahrensgang
- AG Sigmaringen, 27.01.2011 - 2 F 132/10
- OLG Stuttgart, 30.06.2011 - 17 UF 53/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1879
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2011 - 17 UF 53/11
Andererseits kann aber die Übereinstimmung aller untersuchten genetischen Merkmale von Mutter, Kind und Antragsgegner eine so hohe Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft belegen, dass sich daraus ein Grad von Gewissheit ergibt, gegen den vernünftige Zweifel nicht mehr erhoben werden können (BGH FamRZ 2006, 1745, 1747).Die hier festgestellte Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft liegt signifikant höher als in den vom BGH zur Frage der Notwendigkeit weiterer Aufklärung entschiedenen Fällen (vgl. zu den Anforderungen BGH, FamRZ 1988, 1037; FamRZ 1990, 615; FamRZ 2006, 1745).
- BGH, 14.03.1990 - XII ZR 56/89
Einbeziehung weiterer Mehrverkehrszeugen bei hoher Wahrscheinlichkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2011 - 17 UF 53/11
Die hier festgestellte Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft liegt signifikant höher als in den vom BGH zur Frage der Notwendigkeit weiterer Aufklärung entschiedenen Fällen (vgl. zu den Anforderungen BGH, FamRZ 1988, 1037; FamRZ 1990, 615; FamRZ 2006, 1745). - BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 77/87
Pflicht zur Vernehmung eines Mehrverkehrszeugen; Vaterschaftsnachweis nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.06.2011 - 17 UF 53/11
Die hier festgestellte Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft liegt signifikant höher als in den vom BGH zur Frage der Notwendigkeit weiterer Aufklärung entschiedenen Fällen (vgl. zu den Anforderungen BGH, FamRZ 1988, 1037; FamRZ 1990, 615; FamRZ 2006, 1745).